Rechtssatz RS0133955
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133955
Entscheidungsdatum
25.08.2026
Rechtssatz
Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus.Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des Paragraph 2, FamZeitbG, so besteht (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus.
Anmerkung
Gegenteilig zu RS0133088, RS0132377
Entscheidungstexte
- 10 ObS 161/21f
Entscheidungstext OGH 29.03.2022 10 ObS 161/21f
Beisatz: Hier: Kein Anspruch auf Familienzeitbonus für jene vier Tage, an denen der Vater, das Kind und der andere Elternteil nicht iSd § 2 Abs 3 Satz 1 FamZeitbG an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet waren. (T1)
- 10 ObS 60/22d
Entscheidungstext OGH 28.07.2022 10 ObS 60/22d
Vgl
- 10 ObS 109/22k
Entscheidungstext OGH 13.09.2022 10 ObS 109/22k
Vgl
- 10 ObS 130/24a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 14.01.2025 10 ObS 130/24a
vgl
- 10 ObS 60/25h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.11.2025 10 ObS 60/25h
Beisatz: Dass aufgrund einer ungeplanten späteren Entlassung der Mutter und des Kindes aus dem Krankenhaus tatsächlich erst ab 24.4.2024 ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kläger bestand, schadet für den Bezug des Familienzeitbonus für den restlichen Zeitraum von 27 Tagen nicht. (T2)
- 10 ObS 118/25p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 09.12.2025 10 ObS 118/25p
vgl aber; Beisatz: Die Aliquotierung setzt voraus, dass sich die Familienzeit aufgrund eines nachträglichen Ereignisses ungeplant verkürzte. (T3)
- 10 ObS 44/26g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 30.06.2026 10 ObS 44/26g
vgl; Beisatz wie T3
- 10 Obs 51/26m
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.08.2026 10 Obs 51/26m
Beisatz: Die negative Anspruchsvoraussetzung des Bezugs einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung schließt eine Aliquotierung aus. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133955
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2026
Dokumentnummer
JJR_20220329_OGH0002_010OBS00161_21F0000_001