Rechtssatz RS0134841
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134841
Entscheidungsdatum
28.05.2024
Rechtssatz
Der letztwillig Verfügende selbst oder ein von diesem mit beglaubigter Spezialvollmacht ausgestatteter Bevollmächtigter kann die Rückgabe des gerichtlichen schriftlichen Testaments zu Lebzeiten des letztwillig Verfügenden verlangen. Über diese Rückgabe ist ein entsprechendes gerichtliches Protokoll anzufertigen, sodass eine persönliche Anwesenheit des letztwillig Verfügenden oder seines Bevollmächtigten, der die Spezialvollmacht im Original vorzulegen hat, bei Gericht erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134841
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2024
Dokumentnummer
JJR_20240528_OGH0002_0020OB00080_24I0000_000