Rechtssatz RS0135410
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135410
Entscheidungsdatum
25.03.2025
Norm
ABGB §943
NotariatsaktsG §1 litd
Rechtssatz
Das Erfordernis der wirklichen Übergabe iSv § 943 ABGB und § 1 lit d NotariatsaktsG dient dem Übereilungsschutz.Das Erfordernis der wirklichen Übergabe iSv Paragraph 943, ABGB und Paragraph eins, Litera d, NotariatsaktsG dient dem Übereilungsschutz.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 122/17f
Entscheidungstext OGH 03.05.2018 2 Ob 122/17f
- 2 Ob 2/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.03.2025 2 Ob 2/25w
Beisatz: Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“ (T1)
- 2 Ob 229/23z
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 20.02.2024 2 Ob 229/23z
Beisatz: Hier: Wirkliche Übergabe durch Räumung der Wohnung durch die Geschenkgeberin, Übergabe sämtlicher Schlüssel der Wohnung und Benachrichtigung der Hausverwaltung von der Schenkung. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0135410
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2025
Dokumentnummer
JJR_20180503_OGH0002_0020OB00122_17F0000_000