Rechtssatz RS0135536
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135536
Entscheidungsdatum
21.10.2025
Norm
ABGB §1311
KartG 2005 §1
AEUV Lissabon Art101
Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof hat die Kartellverbote sowohl des nationalen als auch des Unionsrechts als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB qualifiziert, deren Übertretung einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Schutzzwecke sind die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, der Schutz der Marktteilnehmer auf der Marktgegenseite, insbesondere vor höheren Preisen, und der Schutz der Wettbewerber. Der Schutzbereich erstreckt sich daher auf all jene Anbieter und Nachfrager, die auf den von einem Kartell betroffenen sachlich und räumlich relevanten Märkten tätig sind.Der Oberste Gerichtshof hat die Kartellverbote sowohl des nationalen als auch des Unionsrechts als Schutzgesetze iSd Paragraph 1311, ABGB qualifiziert, deren Übertretung einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Schutzzwecke sind die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, der Schutz der Marktteilnehmer auf der Marktgegenseite, insbesondere vor höheren Preisen, und der Schutz der Wettbewerber. Der Schutzbereich erstreckt sich daher auf all jene Anbieter und Nachfrager, die auf den von einem Kartell betroffenen sachlich und räumlich relevanten Märkten tätig sind.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 24/24v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.10.2025 4 Ob 24/24v
vgl bereits 4 Ob 46/12m, 5 Ob 39/11p, 9 Ob 44/17m (T1)
Schlagworte
Schutzgesetz, Schutzzweck
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135536
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025
Dokumentnummer
JJR_20251021_OGH0002_0040OB00024_24V0000_000