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Entscheidung 4 Ob 24/24v×

Entscheidung 4 Ob 24/24v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0023573 Rechtssatz 25.10.1978Zivilrecht
Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die - objektiv beurteilt - von einem verständigen Durchschnittsmenschen g …
RS0027062 Rechtssatz 19.06.1973Zivilrecht
Nur schuldhafte Verletzungen der Schadensminderungspflicht führen zur Kürzung der Ansprüche des Geschädigten.
RS0028020 Rechtssatz 28.04.1970Zivilrecht
Ein höherer Grad des Verschuldens, also auch grobe Fahrlässigkeit, wird nicht vermutet. Während Vorsatz vom Geschädigten immer zu beweisen ist, gilt dies nicht für grobe Fahrlässigkeit. Ob sie gegeben ist, ist nach der Lage des Falls vom Richter zu beurteilen.
RS0028091 Rechtssatz 19.01.1972Zivilrecht
Die Beweislastumkehrung des § 1298 ABGB gilt nur für die Frage des Vorliegens eines Verschuldens überhaupt, nicht aber für die Art des Verschuldens.
RS0031083 Rechtssatz 06.04.1976Zivilrecht
1) Eine strafgerichtliche Verurteilung enthält nicht notwendig einen bindenden Spruch über das Vorhandensein eines groben Verschuldens. 2) Es ist in jedem Einzelfall mit Bedachtnahme auf die persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse z …
RS0034365 Rechtssatz 18.12.1985Zivilrecht
Eine fortgesetzte Schädigung liegt vor, wenn durch eine schädigende Anlage, Nichtbeseitigen eines gefährlichen oder Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustandes Schäden hervorgerufen werden, oder wenn wiederholte schädigende Handlungen vorliegen, von den …
RS0034536 Rechtssatz 11.07.1956Zivilrecht
Bei fortgesetzter Schädigung beginnt die Verjährung für den Ersatz des erstentstandenen Schaden mit der Kenntnis des Beschädigten von ihm zu laufen; für jede weitere Schädigung beginnt eine neue Verjährung in dem Zeitpunkt, in welchem sie dem Beschädigten z …
RS0034618 Rechtssatz 18.04.1979Zivilrecht
Haben sich aus einer einzelnen schädigenden Handlung fortlaufend gleichartige schädliche Folgen entwickelt, die im überschaubaren Zusammenhang stehend und schon ursprünglich voraussehbar waren, so handelt es sich um einen einheitlichen Schaden, der schon du …
RS0036996 Rechtssatz 14.02.1979Zivilrecht
Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, während des Stillstandes des Verfahrens unzulässig; insbesondere dürfen Urteile nicht mehr ergehen, die …
RS0087613 Rechtssatz 22.11.1995Zivilrecht
Die schon eingetretenen und die aus demselben Schadensereignis voraussehbaren künftigen Schäden (Teil[folge]schäden) bilden verjährungsrechtlich eine Einheit. Diese Folgeschäden lösen verjährungsrechtlich keinen gesonderten Fristenlauf aus. Der drohenden Ve …
RS0103501 Rechtssatz 20.08.1996Zivilrecht
Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung.
RS0112234 Rechtssatz 01.07.1999Zivilrecht
Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv …
RS0125635 Rechtssatz 18.12.2009Zivilrecht
Sind die Kläger nur formelle Streitgenossen, haften sie im Revisionsverfahren analog § 46 Abs 1 ZPO jeweils nur entsprechend ihrem Anteil am Revisionsinteresse.
RS0135536 Rechtssatz 21.10.2025Zivilrecht
Der Oberste Gerichtshof hat die Kartellverbote sowohl des nationalen als auch des Unionsrechts als Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB qualifiziert, deren Übertretung einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Schutzzwecke sind die Erhaltung der Funktionsfähigke …
RS0135537 Rechtssatz 21.10.2025Zivilrecht
Für die Rechtslage vor dem KaWeRÄG 2017 bestanden keine spezifischen Verjährungsvorschriften für einen Schadenersatzanspruch wegen Verstößen gegen innerstaatliches oder gemeinschaftsrechtliches Kartell- und Wettbewerbsrecht, sodass solche Ansprüche uneinges …
RS0135538 Rechtssatz 21.10.2025Zivilrecht
Das Aufrechterhalten eines kartellrechtswidrigen Kassensystems mit fortlaufendem Einspeisen von Preisen ist nicht eine einzelne schädigende Handlung mit sukzessiv auftretenden Folgeschäden. Dieses Verhalten ist als fortgesetzte Schädigung einzuordnen, sodas …
RS0135539 Rechtssatz 21.10.2025Zivilrecht
§ 37a Abs 1 KartG nimmt Teilnehmer an kartellrechtswidrigem Verhalten nicht kategorisch vom Schutzzweck der Norm aus.
RS0135540 Rechtssatz 21.10.2025Zivilrecht
§ 37a Abs 1 KartG 2005 idF KaWeRÄG 2012 nimmt Teilnehmer an kartellrechtswidrigem Verhalten nicht kategorisch vom Schutzzweck der Norm aus.