Rechtssatz RS0135538
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135538
Entscheidungsdatum
21.10.2025
Rechtssatz
Das Aufrechterhalten eines kartellrechtswidrigen Kassensystems mit fortlaufendem Einspeisen von Preisen ist nicht eine einzelne schädigende Handlung mit sukzessiv auftretenden Folgeschäden. Dieses Verhalten ist als fortgesetzte Schädigung einzuordnen, sodass nicht bereits mit erstmaliger Kenntnis von der fehlenden Preisgestaltungsmöglichkeit alle sich in Zukunft daraus ergebenden Ansprüche verjähren.
Schlagworte
Schadenersatz, Schadenersatzanspruch, Verjährung, Folgeschäden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135538
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025
Dokumentnummer
JJR_20251021_OGH0002_0040OB00024_24V0000_002