Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war