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Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau××

Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Stockerau/Mitte im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau