RS0072702
Rechtssatz
26.11.1992Zivilrecht
Die Tatsache allein, daß eine Kreditunternehmung nach Anfrage beim bezogenen Kreditinstitut und Erhalt der Auskunft, daß der Scheck "nicht gedeckt" und "gesperrt" sei, diesen dennoch annimmt und vorbehaltlos auszahlt oder dem Konto des Einreichers gutbucht, …