RS0033114
Rechtssatz
1985 – zuletzt 18.07.2011Zivilrecht
Auch im Falle der Ausführung eines grenzüberschreitenden Frachtauftrages, wenn die Fahrer nach den konkreten Umstände des Einzelfalles bevollmächtigt erschiene sein mochten, Beweisurkunden im Rahmen eines vom Unternehmer geschlossenen Vertrages in dessen Na …