RS0008916
Rechtssatz
01.03.1983Zivilrecht
Aus dem Umstand, daß die Rechtordnung verschiedener Formen des Rechts, wie Verfassungsgesetze, Gesetze, Verordnungen kennt, ergibt sich ein Stufenbau der Rechtserzeugung (Rang der Rechtsquellen), der zur Folge hat, daß Normen höherer Stufe wohl solcher nied …