RS0119966
Rechtssatz
zuletzt 23.05.2005Zivilrecht
Bei Kunststofftragetaschen, wie sie vom Letztvertreiber im Bereich der Kassa als Produkt angeboten werden, handelt es sich schon nach dem Wortlaut des §2 Abs 2 VerpackVO um Transportverpackungen (Untergruppe Serviceverpackungen), sodass insoweit kein Widers …