RS0082107
Rechtssatz
24.03.1982Zivilrecht
§ 31 Abs 3 VStG normiert eine absolute, sowohl der Fällung eines Straferkenntnisses als auch der Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe entgegenstehende Verjährung, die grundsätzlich mit dem Zeitpunkt einsetzt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschl …