RS0082118
Rechtssatz
zuletzt 14.05.1986Zivilrecht
Ein Betreten auf frischer Tat liegt nicht nur dann vor, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Handlung mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu …