RS0049516
Rechtssatz
zuletzt 06.03.2014Strafrecht
Militärische Vorgesetzte, die ihre Befehlsgewalt dazu ausnützen, um ihnen untergebene Soldaten während der Dienstzeit sowie Heereskraftfahrzeuge zu dienstfremden Verrichtungen einzusetzen, mißbrauchen ihre Befugnis zur Verrichtung von Amtsgeschäften als Org …