RS0038234
Rechtssatz
1972 – zuletzt 19.05.2026Zivilrecht
Die im Sinne des § 59 Abs 4 HKG BGBl 1946/182 erlassenen Dienstvorschriften für die Angestellten der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind als Vertragsschablonen zu beurteilen, die den privatrechtlichen Verträgen zugrunde zu legen sind. Sie sind nach § 9 …