RS0038268
Rechtssatz
zuletzt 14.07.1994Zivilrecht
Der mehreren Hinterbliebenen zustehende Anspruch auf eine einmalige Geldleistung nach § 7 Abs 1 WHG ist eine Gesamtforderung. Das besondere rechtliche Verhältnis der Berechtigten ergibt sich aus dem Zweck der Leistung, daß ist der Ausgleich für den Hinterbl …