RS0124658
Rechtssatz
zuletzt 19.02.2009Zivilrecht
Bei der Vorbereitung eines Motorschleppflugs sind grundsätzlich beide Piloten zur Einhaltung sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten verhalten. Das bedeutet auch, dass beide Piloten verpflichtet sind, sich über die gegebenen Wetterverhältnisse …