RS0038595
Rechtssatz
zuletzt 10.06.1975Zivilrecht
1) Zweck des § 34 Abs 1 DKV ist die Vermeidung von Beschädigungen der Ventile. 2) Ein durch Ausströmen von Propangas verursachter Schaden kann als ein solcher angesehen werden, der durch Verletzung dieser Norm eingetreten ist, die gerade seine Verhinderung …