RS0143730
Rechtssatz
zuletzt 22.04.2026Strafrecht
Wenn die von § 28 Abs 4 Z 2 ADBG 2021 verlangten Vortaten nicht bereits abgeurteilt wurden, sind sie in eine nach § 28 Abs 1 Z 1, Abs 4 Z 2 und Abs 5 erster und zweiter Fall ADBG 2021 zu bildende Subsumtionseinheit nicht einzubeziehen, sondern - damit realk …