RS0049642
Rechtssatz
31.07.1963Zivilrecht
1./ Die Streitanmerkung (betreffend die Löschung einer Servitut) kann auch in der bücherlichen Einlage des herrschenden Gutes bewilligt werden (Bartsch Seite 528). 2./ Die Übertragung der Anmerkungen, die zur Ersichtlichmachung im Gutsbestandsblatt gehören, …