RS0125438
Rechtssatz
2009 – zuletzt 27.01.2026Zivilrecht
Eine objektiv vertretbare Rechtsansicht iSd § 49a Satz 2 ASGG liegt etwa dann vor, wenn Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen fehlt, 9 ObA 113/03p (SZ 2003/156); oder die Vorinstanzen eine komplexe Materie zu beurteilen hatten und einen anderen Rechtsstan …