RS0085625
Rechtssatz
zuletzt 25.08.2026Zivilrecht
Auch wenn der Bescheid des Versicherungsträgers unzulässigerweise erging, hat der Betroffene unbeschadet eines allfälligen Rechtes, die Unzulässigkeit geltend zu machen, das Recht, die Entscheidung der Gerichte über die Sache zu begehren, über die mit dem B …