RS0107926
Rechtssatz
13.06.2002Zivilrecht
Jedenfalls soweit Fragen der Nachtarbeit oder der Schichtarbeit betroffen sind (vgl etwa Art 12 und 13 der Arbeitszeitrichtlinie), dürfen schon unter dem Aspekt der richtlinienkonformen Interpretation entsprechend Art 2 Abs 2 der Leiharbeitsrichtlinie Leiha …