RS0018205
Rechtssatz
zuletzt 23.06.1998Zivilrecht
Die entgeltliche Übernahme von Garantien durch den Bund, vertreten durch die Kontrollbank AG, nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1964 stellt einen echten Garantievertrag dar. Es handelt sich zwar nicht um eine Bankgarantie, doch kann sich der Bund nicht darau …