RS0018195
Rechtssatz
1994 – zuletzt 14.09.1994Zivilrecht
Die Vereinbarung einer beschäftigungsfreien Zeit nach Ablauf der Beschäftigungsbewilligung, mit dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner, die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, nämlich die Arbeitspflicht und Entgeltspflicht auf eine gewisse Z …