RS0107509
Rechtssatz
1997 – zuletzt 15.01.2002Zivilrecht
Bandscheibenschäden, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die jahrelangen Vibrationsbelastungen beim Fahren auf Panzern und Lastkraftwagen zurückzuführen sind, sind nicht die Folge einer Berufskrankheit nach § 177 Abs 1 ASVG bzw § 92 Abs 1 B-KUVG, i …