RS0052533
Rechtssatz
1989 – zuletzt 21.12.1995Zivilrecht
Sondermassen (§§ 48 Abs 1, 49 KO) sind diejenigen Teile der Konkursmasse, aus deren Nutzungen und Erlös zunächst nach Berichtigung der auf diese Sondermasse sich beziehenden Masseforderungen (§§ 47 Abs 1, 49 Abs 1 KO) gewisse bevorzugte Absprüche.......zur …