RS0056718
Rechtssatz
26.09.1994
Eine Pflicht des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, jeden einzelnen gewählten Funktionär zu fragen, ob er die Wahl annehmen, besteht nicht, da jedes Mitglied der Rechtsanwaltskammer grundsätzlich verpflichtet ist, die Wahl in den Disziplinarrat oder als K …