RS0058134
Rechtssatz
28.06.1988Zivilrecht
Die einen Exekutionstitel darstellende Feststellung der Entschädigung wird durch den Verteilungsbeschluß weder erweitert noch abgeändert. Es bildet auch keine (weiteren) Exekutionstitel, auf Grund dessen der einem Gläubiger zugewiesene Betrag im Wege der Ex …