RS0129710
Rechtssatz
2014 – zuletzt 17.12.2025Zivilrecht
Seit dem Inkrafttreten von § 79 der deutschen Eisenbahn‑Bau‑ und Betriebsordnung 1928, DRGBl Pkt II S 541, mit 15. 2. 1941 findet eine Ersitzung von Rechten an nichtöffentlichen Eisenbahnübergängen nicht mehr statt. Ersitzungszeiten, die vor diesem Zeitpunk …