RS0033589
Rechtssatz
zuletzt 01.07.1987Zivilrecht
Auch die Familienbeihilfe ist Einkommen des Anspruchsberechtigten. Die Rückforderung einer über das gebührende Ausmaß hinaus gezahlten Familienbeihilfe unterliegt, wenn der Überbezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch den Arbeitgeber veru …