RS0058820
Rechtssatz
zuletzt 10.12.1985Zivilrecht
Erst durch § 28 Abs2 FOG erlangte die Nationalbibliothek beschränkte Rechtspersönlichkeit. Eine letztwillige Verfügung, die eine Zuwendung an die Nationalbibliothek vor Inkrafttreten des FOG vorsieht, kann aber zwangslos nur so ausgelegt werden, daß die Zuw …