RS0059203
Rechtssatz
20.05.1992Zivilrecht
Hat der im Enteignungsentschädigungsverfahren beigezogene Sachverständige, wenn es sich nicht um landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genützte Flächen handelt, nur den Wert der enteigneten Baugrundfläche oder darauf stehender Gebäude zu schätzen, ist …