RS0059329
Rechtssatz
1985 – zuletzt 28.05.2002Strafrecht
1.) Das dem Bund gemäß § 5 Abs 1 und Abs 2, erster Satz, GEG 1962 in Verbindung mit § 631 Abs 4 Geo zustehende Zurückbehaltungsrecht unterliegt den gleichen Beschränkungen, die bei der Eintreibung der zu sichernden Beträge zu beachten sind. Es darf demgemäß …