RS0059541
Rechtssatz
1994 – zuletzt 29.10.2009Zivilrecht
Das Genossenschaftsgesetz enthält über die innere Ordnung des Aufsichtsrates keine Bestimmungen, so dass Vertragsfreiheit besteht und die Regelungen durch Satzung oder Geschäftsordnung erfolgen können. Die förmlichen Regelungen über die innere Ordnung, die …