RS0035249
Rechtssatz
1990 – zuletzt 12.03.1991Zivilrecht
Die Rechtsansicht, der Liquidator einer GmbH könne das vor der Konkursaufhebung liegende Verfahren wegen Schadenersatzes gegen den Masseverwalter nicht wirksam genehmigen, sondern sei auf eine neue Klagsführung zu verweisen, wird vom erkennenden Senat nicht …