RS0122934
Rechtssatz
zuletzt 22.11.2007Strafrecht
Aus § 13 Abs 5 erster Satz wie auch aus § 14 Abs 3 zweiter Satz GSchG ergibt sich, dass die Geltungsdauer der Dienstliste stets mit der Tätigkeit des Laienrichters korreliert. Bei der Berufung der Laienrichter gem § 14 Abs 1 GSchG ist stets jene Dienstliste …