RS0124504
Rechtssatz
zuletzt 27.01.2009Zivilrecht
Das HGG 2001, auf das das ZDG verweist, sieht grundsätzlich nur einen Antrag des Präsenzdieners auf Gewährung von Familienunterhalt vor. Der Unterhaltspflichtige hat es in der Hand, die Leistung zu beantragen. Durch eine Nichtantragstellung des Unterhaltspf …