RS0077606
Rechtssatz
1986 – zuletzt 18.05.1998Zivilrecht
Erfolgte der Anspruchsübergang auf den Fonds vor dem 01.01.1984 nach der damals geltenden Fassung des IESG nur in der Höhe des zuerkannten Betrages, verliert auch jetzt der Arbeitnehmer seine Forderung nicht schon durch den Antrag beim Arbeitsamt, sondern e …