RS0046123
Rechtssatz
1982 – zuletzt 18.06.1991Zivilrecht
Die Tatsache, daß die Vorklage delegiert wurde, muß nicht zwangsläufig auch zu einer Delegierung der Widerklage führen. In der Regel wird jedoch der Zusammenhang des mit der Vorklage geltend gemachten Anspruches mit dem in der Widerklage erhobenen Anspruch, …