RS0043243
Rechtssatz
22.03.1995Zivilrecht
Wird die Grundstücksteilung auch als Bedingung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages vereinbart, ist in diesem Fall die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht anders zu beurteilen als in dem Fall, daß der Vertrag selbst bewilligungspflichtig wäre (MietSlg 40 …