RS0070612
Rechtssatz
12.07.1994Zivilrecht
Die deutsche Lehre und Rechtsprechung geht von einem relativen objektiven Neuheitsbegriff aus: Die Offenbarung mag zwar wo immer, also auch im Ausland, erfolgt sein, entscheidend ist, daß sie den einschlägigen inländischen Fachkreisen (Berufsmäßigen Musterg …