RS0130184
Rechtssatz
19.06.2015Zivilrecht
Ungeachtet der technischen Entwicklung, die (in der Regel entgeltpflichtige) Online‑Abfragen ausländischer Register nach Registrierung ermöglicht, ist § 89a NO so auszulegen, dass er nur österreichische öffentliche Bücher, Register und Datenbanken erfasst. …