RS0071222
Rechtssatz
1984 – zuletzt 25.01.2005Zivilrecht
Der Schuldspruch im Scheidungsurteil ist nicht als "gerichtliches Urteil" anzusehen; es bedarf vielmehr eines Leistungsurteils (gegen Rummel in ZAS 1978,113 ff; Kerschner in ZAS 1982,100 f). Von einem Unterhalt, den der Verstorbene auf Grund eines gerichtli …