RS0111108
Rechtssatz
zuletzt 25.11.1998Zivilrecht
Es genügt die abstrakte Möglichkeit aufgrund der medizinischen Einschränkungen, eine bestimmte Tätigkeit noch ausüben zu können, wobei bei Beurteilung, ob der Dienstnehmer zu einem zumutbaren Erwerb unfähig geworden ist, auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt d …