RS0129673
Rechtssatz
09.07.2014Zivilrecht
Verletzt der Treuhänder den zwischen ihm und den Werkunternehmer geschlossenen Treuhandvertrag dadurch, dass er die auf dem Treuhandkonto eingehenden Zahlungen nicht einbehält, sondern mit dem Werkbesteller überweist, sodass der Werklohn offenbleibt, liegt …