RS0107411
Rechtssatz
1997 – zuletzt 02.12.1998
Die in Bkv 2/85 (AnwBl 1986, 350) vertretene Ansicht, wonach gegen die vom Ausschuß verfügte Löschung eines Rechtsanwalts aus der Liste ein Rechtsmittel deswegen nicht zulässig sei, weil ein solches in der Rechtsanwaltsordnung nicht ausdrücklich vorgesehen …