RS0072412
Rechtssatz
16.02.1982Zivilrecht
Der RGV liegt der Gedanke einer Pauschalabgeltung des durch eine Dienstreise verursachten Mehraufwandes zugrunde, sofern die RGV keine Ausnahmen vorsieht, kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob und in welcher Höhe ein solcher Mehraufwand tatsächlich entsta …