RS0072604
Rechtssatz
zuletzt 01.07.1994Strafrecht
Die Bestimmung, daß der Personalsenat "einen" Disziplinarsenat zusammenzusetzen habe, schließt die Bildung zweier Senate nicht aus, weil das Wort "ein" nicht als Zahlwort, sondern als unbestimmter Artikel zu verstehen ist.